Anti-Spam 18.05.2018 (Archiv)
DSGVO-Spam
Rund um die Datenschutzgrundverordnung sind einige Arbeiten erforderlich, bei unsauber arbeitenden Newsletterbetreibern mitunter auch dort. Das nutzen auch unseriöse Anbieter.Wer bisher nicht gerade sauber bei seinen Newslettern gearbeitet hat und Empfänger in der Liste hat, deren Einwilligung nicht gültig eingeholt wurde, versucht jetzt noch schnell die Einwilligungen nachzuholen - die Gefahr großer Strafen und Schadensersatzforderungen wirkt. Viele Newsletter fordern daher derzeit dazu auf, die Bestätigung 'erneut' zu geben.
Dass das auch schwarze Schafe der noch böseren Art auf den Plan ruft, ist klar. Gefühlt jede zweite solche eMail mit Bitte um Bestätigung kommt von Newslettern, die man noch nie erhalten oder gar abonniert hätte. Die Sender versuchen scheinbar die Gunst der Stunde zu nutzen, um Abonnenten zu gewinnen, die blind die Einverständniserklärung bestätigen. Ganz schlimme schicken sogar 'Bestätigungen' aus, die bei Nichtreaktion von einem Einverständnis ausgehen - das ginge nicht mal bei legal abonnierten Newslettern und natürlich nicht bei unverlangt zugesendeten.
Unsere Empfehlung: Bestätigen Sie nur jene Newsletter, die Sie tatsächlich haben wollen und deren Einwilligung Sie ohnehin gegeben hätten. Ganz dreiste Newsletterbetreiber hingegen können Sie auch schon vor der DSGVO anzeigen, das TKG bietet ausreichend Schutz vor solchem Missbrauch. Wenn Sie mehr rausholen wollen, dann dokumentieren Sie das missbräuchliche Verhalten und bringen es nach der ersten Zusendung nach der DSGVO (25.5.) zur Anzeige - dann nach TKG und DSGVO/DSG, wo auch noch Schadensersatz eingefordert werden kann.
Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!
#Spam #DSGVO #Datenschutz #Newsletter
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