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Opt OutDas Gegenteil der Anmeldung bei einem Newsletter ist die Abmeldung, die nach gesetzlichen Vorgaben auch immer ganz einfach möglich sein muss. So wie die Anmeldung muss also auch die Abmeldung funktionieren. Opt-Out ist auch eine Variante der "Erlaubnis" für einen Empfang des Newsletters, die manchmal gesetzlich etwa bei bestehenden Kunden zu Themen des gekauften Produkts gilt. So kann bis auf Widerruf (dem Opt-Out) ein Hersteller Informationen zu dem gekauften (!) Produkt an seine Kunden versenden. Grundsätzlich gilt aufgrund vieler Dinge aber in der Praxis ein "Confirmed-Opt-In-Zwang", denn Nachweisbarkeit und international unterschiedliche Rechtsprechung erfordern in der Regel bestätigte Anmeldungen, die man auch nachweisen kann. In jedem eMail muss dann aber ein Opt-Out ermöglicht werden - ewige Zwangsbeglückung nach einem einmaligen Opt-In ist nicht erlaubt.
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