Opt In

Eine Anmeldung zu einem Newsletter muss rechtlich korrekt so erfolgen, dass ein User seine Zustimmung zu einem Empfang von eMail gibt. Ohne explizite Zustimmung des Empfängers wird ein eMail zum Spam. Eine Zustimmung kann man nicht Kaufen, Mieten etc. - der Sender braucht also das direkte Einverständnis vom Empfänger.

Eine Zustimmung zum Erhalt eines Newsletters kann man durch ein Opt-In geben. Das bedeutet, dass man nach Registrierung zu einem Newsletter (üblicherweise: Eingabe der eMail-Adresse auf einer Website) ein Bestätigungs-eMail erhält.

Confirmed Opt-In

Die einzige Möglichkeit, die Bestätigung durch den User zu erhalten und dessen Identität zu prüfen ist, ein Opt-In bestätigen zu lassen. Was Spammer gerne als "Double" Opt-In benennen (und damit doppelte Einwilligung suggerieren), ist in Wirklichkeit nur die einzige Möglichkeit, den Willen des künftigen Empfängers festzustellen.

  1. User trägt eMail-Adresse ein (zB. Website)
  2. Versender schickt (automatisch) einen Bestätigungslink (oder Code) an die eMail-Adresse
  3. User bestätigt (Link anklicken, Code eingeben)

Nur so ist sichergestellt, dass die eingetragene eMail-Adresse und der bestätigende User ident sind und der künftige Empfang von Newslettern erwünscht ist. Das "Confirmation"-eMail darf selbst keinen sonstigen Inhalt oder Werbung haben (sonst wird es selbst zu Spam) und nur von Usern gesendet werden (solche eMails dürfen vom Absender selbst nicht mutwillig an potentielle Opfer verschickt werden).

Single Opt-In

Eigentlich ist "Single" gar nicht "Opt-In", da der Willen des Empfängers nicht festgestellt werden kann. "Single" bedeutet nichts anderes als der erste Schritt des "Confirmed"-Prozesses, der nicht durch den Eingetragenen bestätigt wurde (also nicht belegen kann, dass der Besitzer der Adresse selbst den Eintrag vorgenommen hat).

Manche Versender vertecken sich hinter einem vermeintlichen "Confirmed"-Prozess und meinen damit nur, dass Sie ein "Wir haben Sie in den Verteiler aufgenommen" zurückschicken, also den Eintrag bestätigen. Das ist illegal, denn es erfordert ein Opt-Out durch den unerwünscht Eingetragenen.

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