Opt-Out
Das Gegenteil der Anmeldung bei einem Newsletter ist die Abmeldung, die nach gesetzlichen
Vorgaben auch immer ganz einfach möglich sein muss. So wie die Anmeldung muss also auch
die Abmeldung funktionieren.
Opt-Out ist auch eine Variante der "Erlaubnis" für einen Empfang des Newsletters, die
manchmal gesetzlich etwa bei bestehenden Kunden zu Themen des gekauften Produkts gilt. So
kann bis auf Widerruf (dem Opt-Out) ein Hersteller Informationen zu dem gekauften (!)
Produkt an seine Kunden versenden.
Grundsätzlich gilt aufgrund vieler Dinge aber in der Praxis ein "Confirmed-Opt-In-Zwang", denn
Nachweisbarkeit und international unterschiedliche Rechtsprechung erfordern in der Regel
bestätigte Anmeldungen, die man auch nachweisen kann.
In jedem eMail muss dann aber ein Opt-Out ermöglicht werden - ewige Zwangsbeglückung nach
einem einmaligen Opt-In ist nicht erlaubt.
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